Durch das Ausfüllen der Patientenverfügung wird die Selbstbestimmung von medizinischer Behandlung und der Pflege
für die Notfallsituation oder Krankheit festgelegt.
Die Patientenverfügung tritt in Kraft, wenn die Wünsche des Betroffenen nicht mehr vermittelt werden können (Urteilsunfähigkeit).
Beim Verlust der Urteilsfähigkeit sieht das Recht bei Unverhei-rateten oder Verwitweten nicht automatisch die nächsten Angehörigen als Vertretungspersonen vor. Mit einem Vorsorge-auftrag wird ein behördliches Eingreifen weitgehend verhindert und manch schwierige Situation vermieden. Dies schafft auch Rechts-
sicherheit für alle Beteiligten.
Der Vorsorgeauftrag wird in drei Bereiche aufgeteilt.
In Personen-, Vermögensvorsorge sowie in rechtlichen Fragen.
Der Vorsorgeauftrag muss von Hand geschrieben oder notariell beglaubigt werden.
Sie bevollmächtigen eine Vertrauensperson, die darüber entscheidet, welche medizinischen Massnahmen bei Urteilsunfähigkeit vorgenommen werden sollen.
Die Beziehung zu Ihrer Vertrauensperson steht im Vordergrund.
Mit einer Bestattungsplanung wird eine «Anordnung für den Todesfall» verfasst. Dabei können unter anderem Wünsche über Aufbahrung, Bestattungs- und Grabart sowie die Art der Trauerfeier
festgehalten werden.
Das Erstellen dieser aufgeführten Dokumente bedeutet, die eigenen Wünsche anzubringen und entlastet die Hinterbliebenen enorm!